Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Tiebeldruck – Johanna Veronika Bürger Erlenweg 2 9560 Feldkirchen in Kärnten

PRÄAMBEL

Die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle ab 01.01.2026 geschlossenen Rechtsgeschäfte mit der Firma Tiebeldruck, in der Folge auch Auftragnehmer genannt. Tiebeldruck, bietet an, leistet und liefert ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn die ABG nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn Tiebeldruck, dies schriftlich bestätigt. Sollten einzelne oder mehrere der nachstehenden Bedingungen gegen zwingende Gesetzesvorschriften verstoßen und/oder in sonstiger Weise unwirksam sein bzw. werden, so tangiert dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine gesetzlich zulässige dem wirtschaftlichen Erhalt entsprechende Regelung zu ersetzen.

  1. Vertragsabschluss: Mit der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsanbot ab. Im Anschluss an die Bestellung erhält der Auftraggeber eine unverbindliche Bestellbestätigung vom Auftragnehmer mit einer Übersicht über die von ihm abgegebene Bestellung. Der Auftraggeber verpflichtet sich in der Folge umgehend die notwendigen Druckdaten zu übermitteln, wobei der Eingang der übermittelten Druckdaten wiederum entsprechend bestätigt wird. Innerhalb von längstens zwei Werktagen wird sodann seitens der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine entsprechende Auftragsbestätigung zugestellt. Die Auftragnehmer behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, Aufträge abzulehnen. Dies insbesondere dann, wenn sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, rassistische, radikale, oder sonstige, die Rechtsordnung verletzende Inhalte ergeben.
  2. Preisanbot: Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsannahme zu Grunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträge und/oder Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten. Im Übrigen sind Preisangebote grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde. Eine Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten sowie eine Erhöhung der Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen, oder gesetzlicher Vorschriften nach Abgabe des Preisangebots, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigen den Auftragnehmer auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages die daraus resultierende Preiserhöhung in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt.
  3. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen USt.) ist sofort nach Auftragserteilung ohne Abzug zu leisten.
  4. Zahlungsverzug: Der Auftragnehmer hat das Recht die noch nicht ausgelieferte Ware zurück zu behalten sowie bei Nichtzahlung die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einzustellen.
  5. Lieferzeit: Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Eingangs des Auftrages bei dem Auftragnehmer, insoweit alle Arbeitsunterlagen zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung gemäß Punkt 1. nichts Abweichendes vermerkt wurde. Lieferzeiten sind grundsätzlich keine Fixtermine, sofern dies nicht schriftlich ausdrücklich zugesagt wurde. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz wegen Verspätung begehren. Ein Rücktritt vom Vertrag ist erst nach neuerlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist zulässig. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruht, ist der Ersatz mit der Höhe des Auftragswertes begrenzt. Entgangener Gewinn kann jedenfalls nicht gefordert werden. Im Falle höherer Gewalt, oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – auch wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten – verlängert sich, wenn der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist – die Lieferzeit im angemessenen Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung, oder Leistung unmöglich, oder unzumutbar, so wird der Auftraggeber von seiner Leistungspflicht frei.
  6. Lieferung: Die Lieferung erfolgt ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls nichts anderes vereinbart wurde.
  7. Satz- und Druckfehler – Produktionstoleranzen: Satzfehler werden berichtigt, wenn sie vom Auftragnehmer verschuldet wurden. Nach erfolgter Druckfreigabe durch den Kunden sind diese nicht mehr Gegenstand von Streitigkeiten. Bei farblichen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfüge Abweichungen vom „Original“ nicht beanstandet werden. Vielmehr wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch unterschiedliche Fertigungsverfahren und Druckträgermaterialien bzw. im Auflagendruck bedingt sind. Der Auftraggeber sorgt selbst für die Qualität der von ihm beizustellenden Druckdaten. Telefonisch, E-Mail oder wie immer angeordnete Änderungen werden vom Auftragnehmer ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden maßgebend.
  8. Annahmeverzug Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte, oder zur Abholung bereit gestellte Ware unverzüglich anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tag erfolgt, an dem die Annahme hätte vertragsgemäß erfolgen sollen. Damit geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferunmöglichkeit die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern, oder bei einem Spediteur später einzulagern.
  9. Haftungsbeschränkung Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragwertes.
  10. Eigentumsrecht: Vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Datenträger, sowie Vorlagen und Stanzen und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeit Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Eine Aufbewahrung der oben genannten Behelfe zur Durchführung des Druckauftrages nach der Abwicklung des Auftrages erfolgt nur über ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers und gegen Ersatz der dem Auftragnehmer entstehenden Kosten.
  11. Urheberrecht Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der Urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen, oder Teilen der Selben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Annahme der Lieferung nur das nicht ausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verarbeiten. Im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht der Hand des Auftragnehmers unberührt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten, oder zu verändern, oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber all jene Rechte Dritter gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt
  12. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises und aller zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber im Eigentum des Auftragnehmers. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Auftragnehmers. Die Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers aus dem Geschäftsverhältnisses an den Auftragnehmer abgetreten.
  13. Rückbehaltungsrecht Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Fotos, Datenträger und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  14. Stornoerklärung Der Besteller hat die Möglichkeit einen Auftrag schriftlich via E-Mail zu stornieren. Die Verrechnung der angefallenen Kosten wird nach dem aktuellen Auftragsstatus an den Besteller erfolgen. Die Stornierung von Aufträgen, die über shop.tiebeldruck.com erteilt wurden, können nur über diesen Kundenbereich erfolgen.
  15. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand: Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Auftragnehmers. Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses das diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegt, oder für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des Auftragnehmers nach Wahl des Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers oder allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen den Auftragnehmer ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers vereinbart.
  16. Datenschutzbestimmungen Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten aus dem Vertragsanbot zum Zwecke der Zusendung von Werbematerialien, Newslettern der Firma Johanna Veronika Bürger – Tiebeldruck gespeichert und verarbeitet werden. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Ermächtigung jederzeit schriftlich widerrufen werden kann. Verarbeitung personenbezogener Daten Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer auf alle im Zusammenhang mit dem Druckauftrag übermittelten personenbezogenen Daten aufmerksam zu machen – seien es personenbezogene Daten in den Druckdaten oder beigestellte Adresslisten. Wenn der Auftraggeber personenbezogene Daten im Druckauftrag übermittelt, sorgt er für eine schriftliche Regelung auf Basis des von der Druckerei zur Verfügung gestellten Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber beigestellten Daten auf eventuell personenbezogenen Daten zu prüfen. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer ausdrücklich zu, die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten und zur Datenverarbeitung berechtigt zu sein. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer vom Auftraggeber verschuldeten Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften schad- und klaglos zu halten.
  17. Schriftlichkeitsvereinbarung Diese AGBs enthalten sämtliche zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Regelungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
  18. Widerrufserklärung Sie haben das Recht binnen 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben muss mittels einer eindeutigen Erklärung z.B. ein mit der Post versandter eingeschriebener Brief, unter der Adresse Firma – Johanna Veronika Bürger – Tiebeldruck, Erlenweg 2, 9560 Feldkirchen in Kärnten, über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht.